Einkommen mit Bürgergeld ergänzen

Wenn Sie arbeiten und trotzdem hilfebedürftig sind, kann Sie das Jobcenter finanziell unterstützen.

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Wenn Ihr Einkommen nicht für Ihren Lebensunterhalt beziehungsweise den Ihrer Bedarfsgemeinschaft reicht, können Sie es mit Bürgergeld ergänzen (umgangssprachlich: aufstocken). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind.

Sie können diese Leistung beim zuständigen Jobcenter beantragen.

Vorrangige Leistungen beachten

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sogenannte vorrangige Leistungen beantragen, wenn Sie darauf Anspruch haben. Damit sind finanzielle Hilfen von anderen Trägern gemeint, die Ihnen oder Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft zustehen.

Vorrangige Leistungen sind zum Beispiel:

  • Kindergeld
  • Elterngeld
  • Unterhaltsvorschuss des Jugendamts
  • Renten

Wichtig:Wichtig: Wenn Sie trotz Einkommens und vorrangiger Leistungen hilfebedürftig sind, können Sie Ihr Einkommen zusätzlich mit Bürgergeld ergänzen.

So setzt sich Ihr Ergänzungsbetrag zusammen

Wie hoch der Ergänzungsbetrag ist, auf den Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie Ihrem Bedarf ab. Mit Bedarf ist der Betrag gemeint, der Ihnen und Ihrer Familie für den Lebensunterhalt zusteht. Dieser setzt sich vor allem aus einem festen Regelbedarf und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.

Von Ihrem Bedarf zieht das Jobcenter Ihr Einkommen ab. Es gibt dabei aber einen bestimmten Teil des Einkommens, der nicht berücksichtigt wird, den sogenannten Frei- oder Absetzungsbetrag. Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, hängt unter anderem von Ihrem Bruttoverdienst und Ihren Beiträgen zur Sozialversicherung ab.

Die verbleibende Summe ist der Ergänzungsbetrag, der Ihnen ausgezahlt wird.

Weitere Informationen zum Bürgergeld oder zu den Absetzungsbeträgen finden Sie in Kapitel 9 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Beispiel für die Berechnung des Ergänzungsbetrags

Herr Hartwig ist 35 Jahre alt, alleinstehend und bezahlt 410,00 Euro Miete. Er verdient brutto 650,00 Euro pro Monat, das sind netto 553,50 Euro. Das Jobcenter berechnet anhand von Herrn Hartwigs Bruttoeinkommen einen Ergänzungsbetrag von 581,50 Euro.

Bedarf von Herrn Hartwig

BedarfBetrag
Regelbedarf (alleinstehende Person)502,00 Euro
Kosten für Unterkunft und Heizung410,00 Euro
Gesamtbedarf912,00 Euro

Zu berücksichtigendes Einkommen von Herrn Hartwig

EinkommenBetrag
Netto-Einkommen553,50 Euro
Absetzungsbetrag von Herrn Hartwig-223,00 Euro
Zu berücksichtigendes Einkommen330,50 Euro

Anspruch von Herrn Hartwig

AnspruchBetrag
Gesamtbedarf912,00 Euro
Zu berücksichtigendes Einkommen-330,50 Euro
Anspruch (Ergänzungsbetrag)581,50 Euro

Das Jobcenter überweist Herrn Hartwig monatlich 581,50 Euro. Zusammen mit seinem Verdienst hat er insgesamt 1.135,00 Euro zur Verfügung.

Zum Vergleich: Würde Herr Hartwig nicht arbeiten und nur Bürgergeld beziehen, hätte er monatlich 223,00 Euro weniger.

Arbeiten lohnt sich

Eine Frau sortiert Krapfen in einer Backfabrik.

Wenn Sie arbeiten, aber dennoch hilfebedürftig sind, fragen Sie sich vielleicht: Lohnt sich ein Job überhaupt?

Arbeiten lohnt sich finanziell immer und bringt Ihnen noch mehr:

  • Sie haben eine Aufgabe und erhalten dafür Anerkennung.
  • Sie stellen Ihre Talente und Fähigkeiten unter Beweis und entwickeln sich persönlich und beruflich weiter.
  • Sie bauen Beziehungen zu anderen Menschen auf und haben einen strukturierten Tagesablauf.

Tipp:Gut zu wissen: Wenn Sie arbeiten und dabei sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie im Alter mehr Rente bekommen.